Sport in Albrechtser Sportstätten wieder möglich

12. Juni 2020

Seit Ende letzter Woche ist es wieder möglich, in den in der Sporthalle Albrechts und auf dem Sportplatz am Aschenkopf zu trainieren.

Am 20.05.2020 lud die Stadt Suhl zu einem Gespräch, in dem das Hygienekonzept der Stadt, das Voraussetzung für die Wiedereröffnung der städtischen Sportanlagen ist, vorgestellt wurde. Vereine, die die Sportanlagen nutzen wollen, müssen in die dort verankerten Regelungen einwilligen.

Zur Wiedereröffnung vereinseigener Sportanlagen müssen Vereine ein eigenes Infektionsschutzkonzept erstellen, das im Falle einer Kontrolle vorzulegen ist. Der Vorstand hat auf Basis des Infektionsschutzkonzepts der Stadt Suhl und der Regelungen des Freistaats Thüringen ein Infektionsschutzkonzept erstellt. Am 3. Juni stellte der Vorstand das Konzept den Abteilungsleitern vor, die ihre Übungsleiter und Sportgruppenverantwortlichen wiederum aktenkundig zu belehren haben. Die Übungsleiter und Sportgruppenverantwortlichen müssen ihre Teilnehmer entsprechend einweisen. Ohne eine Einweisung in das Infektionsschutzkonzept ist eine Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht gestattet. Jeder Teilnehmer muß seine Kontaktdaten hinterlassen, die vier Wochen aufbewahrt werden.

Das Infektionsschutzkonzept sowie Vorlagen für Teilnehmerlisten können im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Da wir verschiedene Sportarten in unserem Verein betreiben, sind neben dem Infektionsschutzkonzept sowohl die Vorgaben des des Landessportbundes Thüringen als auch die Regelungen der entsprechenden Fachverbände zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zu beachten!